Das Berufsbild des Kälteanlagenbauers hat sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten rasant weiterentwickelt. Kältetechnik ist heute mehr und mehr Kältemechatronik, die Digitalisierung dynamisiert die gesamte Branche und kontinuierlich steigende technologische Standards, erweiterte Anforderungen und gesetzliche Auflagen erfordern fortlaufende Qualifikation. Mit unserem Berufsbildungsausschuss (BBA) fördern wir die Aus- und Weiterbildung in sieben innungseigenen Fachschulen und bieten ein breites Spektrum an Bildungsaktivitäten, Nachwuchsförderung und Wettbewerben.
Seit 1. August 2007 gilt in der Kälte- und Klimatechnik eine neue Ausbildungsordnung mit der neuen Ausbildungsberufsbezeichnung „Mechatroniker/in für Kältetechnik“. Die bis dahin gültige Verordnung vom 22. April 1982 und der Titel „Kälteanlagenbauer/in“ wurden damit hinfällig. Mit der Anpassung wurde den wachsenden Anforderungen an das Berufsbild und den erweiterten Inhalten der Ausbildung Rechnung getragen. Die rasanten Entwicklungen im technischen Bereich finden seitdem auch namentlich ihren Ausdruck, die Kälte- und Klimatechnik zeigt sich modern, zukunftsorientiert, wettbewerbsorientiert.
Die Kälte- und Klimabranche boomt, die Wärmewende mit der sukzessiven Umrüstung auf Wärmepumpen eröffnet dem qualifizierten Nachwuchs zusätzliche Chancen – wer sich also für einen zukunftsorientierten Beruf im Handwerk interessiert, sollte sich den coolsten Job der Welt mal näher ansehen.
Der BIV engagiert sich nicht nur stark in der Ausbildung, sondern auch im Bereich Fort- und Weiterbildung. Unterschiedlichste Angebote der verschiedenen Bildungsträger bilden dabei die Basis, die wir mit kompetenter Wegbegleitung ins Bewusstsein rücken. Dabei geht es nicht nur um die Meisterausbildung, sondern um diverse fachliche Qualifikationen und Zusatzqualifikationen, die den Wissenstand unserer Fachkräfte fördern. Besonders empfehlen wir den „Leitfaden für die Meisterausbildung“, den die Fachgruppe Schulen und Kompetenzzentren (FSKZ) herausgegeben hat.
Alle angehenden Meisterschüler/innen und interessierten Kälte- und Klimafachbetriebe können sich gerne an die BIV-Geschäftsstelle wenden, um weitere Informationen zum aktuellen Leitfaden und dessen Verfügbarkeit zu erhalten.
Sieben innungseigene Fachschulen, um genau zu sein. Ob Meisterausbildung, Technikerstudium, Seminare, Umschulungen oder sonstige Qualifikationen bzw. Zusatzqualifikationen – unsere eigenen Schulen sind Kompetenzzentren erster Güte und bieten spezialisiertes Knowhow in einzigartiger Breite und Tiefe. Nutzen Sie die Internetseiten der einzelnen Schulen, um sich ganz gezielt über deren Bildungsangebote zu informieren. Darüber hinaus steht Ihnen auch ein telefonischer Erstberatungsservice zur Verfügung, der sehr hilfreich ist.
Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, das Berichtsheft auch elektronisch zu führen. Hierzu muss im Ausbildungsvertrag seit 2017 zwingend angegeben werden, ob die Nachweise schriftlich oder elektronisch geführt werden. Leider wurde von der elektronischen Berichtsheftführung wurde bisher nur vereinzelt Gebrauch gemacht. Da die Vorteile jedoch deutlich überwiegen, hat die Mitgliederversammlung des BIV mit großer Mehrheit beschlossen, eine branchenspezifische Lösung zu empfehlen und bittet alle Unternehmen, diesen Gedanken mit Nachdruck weiterzutragen.
Die Kosten belaufen sich für Innungsmitglieder pro Auszubildenden auf 69 Euro für die gesamte Ausbildungszeit, auch wenn die Gesellenprüfung im ersten Anlauf nicht bestanden wurde. Für Nichtmitglieder fallen Kosten in Höhe von 99 Euro an. Die erworbene Lizenz kann bis zu sechs Monate wieder zurückgegeben werden, weil z.B. der Auszubildende die Probezeit nicht bestanden hat. Sie kann dann aber auch auf einen anderen Auszubildenden übertragen werden. Auch bereits fortgeschrittene Auszubildende können noch auf das digitale Berichtsheft umsteigen - Berichte scannen, hochladen, fertig.
Da es sich um eine Empfehlung handelt, kann natürlich auch weiterhin das Berichtsheft in schriftlicher Form geführt werden. Hierzu bieten wir nach wie vor unsere Berichtshefte in Papierform an, die über uns bestellt werden können. Weitere Fragen zum Berichtsheft beantworten wir jederzeit gerne.